… für festen Boden unter den Füßen
Satzung
§ 1 Firma und Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet:
Ökumenische Flüchtlingshilfe Gesellschaft zur Förderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern mbH Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mainz.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Die Maßnahmen umfassen insbesondere den Erwerb und die Schaffung von Wohnraum für diesen Personenkreis sowie deren Begleitung und Beratung.
Dabei sollten Maßnahmen integrativen Wohnens mit vergleichbar benachteiligten Bevölkerungsgruppen am Wohnungsmarkt beachtet werden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung(§ 53 AO).
§ 4 Selbstlosigkeit
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Alle Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet am 31. Dezember des Eintragungsjahres.